Wenn Boulevard auf Grundrechte trifft
Die BILD-Zeitung titelte kürzlich: „Wie in Österreich – Erster Minister will Kopftuchverbot in Schulen auch bei uns“. Damit springt sie einmal mehr auf den Zug der antimuslimischen Stimmungsmache, die sie seit Jahren mitträgt – ob bei Debatten um Moscheen, Gebetsräume oder das Kopftuch. Diesmal war es Manfred Pentz, Europaminister in Hessen, der sich öffentlich für ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren aussprach.
Doch der politische Effekt blieb aus: Boris Rhein, Ministerpräsident von Hessen, hat dem Vorstoß deutlich widersprochen und klargestellt, dass ein solches Verbot nicht Teil der Regierungspolitik ist. Damit setzt er ein klares Zeichen gegen populistische Reflexe – und gegen die Boulevardlogik der BILD.
Der Unterschied zwischen Populismus und Verantwortung
Während Boulevardmedien wie die BILD mit zugespitzten Schlagzeilen immer wieder versuchen, muslimische Lebensrealitäten pauschal als Problem darzustellen, setzt Boris Rhein auf Sachlichkeit und Verantwortung. Er betont, dass ein Kopftuchverbot derzeit überhaupt kein Thema für die Landesregierung sei. Auch sein Kultusminister Armin Schwarz stellt klar, dass dies aktuell nicht zur Debatte steht. In den Schulen werde das Kopftuch zudem nicht als drängendes Problem wahrgenommen.
Das Kopftuchverbot wäre Eingriff in die religiöse Erziehung
Ein Kopftuchverbot für minderjährige Schülerinnen ist nicht nur ein Eingriff in die individuelle Religionsfreiheit, sondern auch in das Grundrecht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder. Dieses Recht ist in Deutschland durch das Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG) geregelt (§§ 1–3), das den Eltern das Bestimmungsrecht über die religiöse Erziehung ihrer Kinder zuspricht. Auch die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 14 Abs. 2) verpflichtet die Staaten, die Rechte und Pflichten der Eltern zu achten und das Kind bei der Ausübung seiner Religionsfreiheit in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
Ein staatlich verordnetes Kopftuchverbot würde diese Rechte untergraben und den Eltern die Möglichkeit nehmen, ihre Kinder im Einklang mit ihrer religiösen Überzeugung zu erziehen.
Warum das Kopftuch kein Problem ist – sondern Teil der Lösung
Das Kopftuch wird in politischen Debatten oft als Problem dargestellt. Doch für viele muslimische Mädchen und Frauen ist es ein Ausdruck ihrer religiösen Identität und Selbstbestimmung. Ein pauschales Verbot würde nicht nur gegen die Religionsfreiheit verstoßen, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben.
Statt Verbote braucht es eine pädagogische Kultur der Vielfalt, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung begleitet – ohne sie zu bevormunden.
Warum Boris Rhein ein wichtiges Zeichen setzt
Indem Boris Rhein dem Vorstoß seines Europaministers widerspricht, setzt er ein Zeichen gegen die Polarisierung und für die Verfassungsbindung der Politik. Er zeigt, dass es auch in konservativen Parteien möglich ist, sich gegen populistische Reflexe zu stellen – und dass Grundrechte nicht verhandelbar sind, auch wenn Boulevardmedien anderes suggerieren.
Wachsam bleiben – und weiter für Freiheit eintreten
Der Fall zeigt: Auch in konservativen Parteien gibt es Stimmen der Vernunft. Doch sie müssen sich gegen populistische Reflexe behaupten. Als Imame, Lehrer und zivilgesellschaftliche Akteure ist es unsere Aufgabe, wachsam zu bleiben und für eine Gesellschaft einzutreten, in der religiöse Vielfalt nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung verstanden wird.
Kein Platz für antimuslimische Reflexe
Die BILD-Zeitung mag mit ihrer Schlagzeile versucht haben, eine politische Dynamik zu erzeugen – doch Boris Rhein hat sich dem verweigert. Das ist kein Rückzieher, sondern ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer das Kopftuch verbieten will, muss sich fragen lassen: Warum wird religiöse Selbstbestimmung nur dann verteidigt, wenn sie dem Mehrheitsbild entspricht?

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